Das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Gleisbau konnte erfolgreich abgeschlossen werden: Der Bundesrat hat die materiellen Änderungen im GAV per 1. Juni 2019 für allgemeinverbindlich erklärt. Für VSG-Mitglieder gelten die materiellen Änderungen bereits seit dem 1. Januar 2019.